Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Kunden & Lernwerkstatt-Partner

Diese AGBs gelten für alle Kunden (Lehrer, Schüler, Eltern, Vereine, Unternehmen usw.) und die damit entstandenen Aufträge (Nachhilfe, Training, Coaching, Austestungen, Workshops, Kurse usw.). Sie regeln die Rechte und Pflichten der Auftraggeber (Kunden), Lernwerkstatt (Vermittler) und Lernwerkstatt-Partner (selbständige Trainer, Coaches usw). Die Bestimmungen der AGBs können von Lernwerkstatt jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden.

Vermittlung von selbständigen Trainern/Coaches, um den schulischen / beruflichen Erfolg zu gewährleisten (Nachhilfe, Coaching, Training, Workshops, Testungen usw). Wir vermitteln selbständige Nachhilfe- Mental-, Legasthenie-, Dyskalkulie-Trainer, Lebens- und Sozialberater, Montessori-Pädagogen usw. und bieten eine Plattform, um ihr Angebot Menschen in Schul- und Berufsausbildung zugänglich zu machen. Dabei können die Lernwerkstatt-Partner ihr Angebot selbst bestimmen, selbständig Nachhilfe, Coachings, Trainings, Workshops oder Kurse anbieten und auch unsere Räumlichkeiten nutzen.


  1. Tätigkeit

    • Die Lernwerkstatt bietet eine Plattform, um Nachhilfelehrer, Trainer, Coaches usw. an Schüler, Lehrlinge, Studenten und Erwachsene in Ausbildung zu vernetzen.

    • Die Lernwerkstatt Linz vermittelt selbständige Lernwerkstatt-Partner an Schüler/Lehrlinge/Eltern/Firmen/Schulen („Kunden“) für schulischen Erfolg unter dem Gewerbe „Vermittlung von Dienst- und Werkverträgen“.

    • Unter Wissensvermittlung fällt Nachhilfeunterricht sowie Trainings (Coachings, Mentoring), z. B. Nachhilfeunterricht, Lernanalyse, Lerntechniktrainings, Konzentrationstraining, Stressbewältigung, Vorträge, Workshops, Kurse etc.

  1. Räumlichkeiten

    • Der Lernwerkstatt-Partner entscheidet selbständig mit dem Auftraggeber (Kunden) über den Ort (z.B. Online, zuhause, Lernwerkstatt, Firma usw.).

    • Räumlichkeiten in der Landstraße 79. 4020 Linz können jederzeit genutzt werden (Mo-So).

    • Gegen mögliche Bezahlung (Verrechnung der Anfahrtszeit, Verrechnung obliegt den jeweiligen Selbständigen) kann der Termin auch zuhause, in der Firma oder in sonstigen Räumlichkeiten stattfinden.

  1. Öffnungszeiten

    • Die Termine können jederzeit abgehalten werden. Räumlichkeiten werden dafür 24/7 zur Verfügung gestellt. Immer, wenn ein Kunde („Schüler, Eltern, Lehrlinge, Firmen etc.“) nachfragt und ein Trainer oder Coach Zeit hat, können Aufträge vereinbart werden.

  1. Selbständige „Trainer/Wissensvermittler/Coaches“

    • Der Lernwerkstatt-Partner ist selbstständig, muss selbst die Einnahmen versteuern und Rechnungen stellen. Wir garantieren nicht für eine monatliche Anzahl an Aufträgen.

    • Der Lernwerkstatt-Partner gestaltet den Auftrag nach eigenem Ermessen und verwendet eigene Betriebsmittel wie Bücher, Laptop, Headset, Flipcharts usw.

    • Der Lernwerkstatt-Partner entscheiden selbst, ob sie Kundenaufträge annehmen wollen. Eine Vertretung kann jederzeit organisiert werden.

  1. Abwerbeverbot

    • Kunden machen sich strafbar, wenn sie vermittelte Lernwerkstatt-Partner zu Schwarzarbeit verleiten.

    • Die Lernwerkstatt-Partner haben in einer Vermittlungsvereinbarung zugestimmt, nicht ohne Abgabe einer Vermittlungsprovision zu arbeiten, wenn der Auftrag durch die Lernwerkstatt vermittelt wurde. Dies wird mit 4.500 € pro Auftraggeber (Kunde) bestraft sowie mit beidseitiger Schadensersatzforderung.

    • Dies gilt während der gemeinsamen Arbeit, sowie drei Jahre nach Beendigung der Zusammenarbeit.

  1. Terminkoordination

    • Der Nachhilfelehrer/Trainer/Coach entscheidet gemeinsam mit dem Kunden über Dauer, Ort und Häufigkeit.

    • Die Termine sowie etwaige Terminkorrekturen werden seitens der Lernwerkstatt-Partner selbständig koordiniert. Eine Vertretung ist jederzeit möglich.

  1. Preise

    • Die Preise sind Richtwerte und können je nach Nachhilfelehrer/Trainer/Coach abweichen. Die konkreten Preise sind mit dem jeweiligen Lernwerkstatt-Partner zu vereinbaren.

    • Die Einheiten werden jeweils vom Lernwerkstatt-Partner in Rechnung gestellt.

    • Sollten anderer Preise gelten, werden diese vom jeweiligen Lernwerkstatt-Partner genannt.

  1. Absagen

    • Kurzfristig abgesagte Aufträge werden im Normalfall (egal aus welchen Gründen) verrechnet. Vereinbarte Stunden müssen im Regelfall 24 Stunden vorher abgesagt werden. Die Verrechnung obliegt dem beauftragten Selbständigen.

  1. Abrechnung

    • Die Rechnungen werden im Nachhinein vom jeweiligen Lernwerkstatt-Partner per Mail versendet.

    • Es werden keine weiteren Lernwerkstatt-Partner vermittelt, wenn die letzte Rechnung nicht bezahlt worden ist.

    • Bei fehlerhaften Rechnungen sind die Lernwerkstatt-Partner (Rechnungsabsender) selbst zu kontaktieren.

  1. Bezahlung

    • Die Lernwerkstatt-Partner beauftragen die Lernwerkstatt mit der Rechnungsversendung und unterstützen beim Mahnwesen sowie Geltendmachung ihrer Rechte. Jedoch sind die selbständigen Lernwerkstatt-Partner selbst für die Geldeintreibung hauptverantwortlich.

    • Die Lernwerkstatt überweist das gesamte Entgelt nach Bezahlung der Kunden dem Lernwerkstatt-Partner.

  1. Mahnungen

    • Die Zahlungsfrist der Rechnungen beträgt meist 14 Tage, sollte nichts anderes auf der Rechnung angeführt sein.

    • Mahnspesen der Lernwerkstatt betragen 10 € ab der ersten Mahnung (z.B. Zahlungsverzug 14 Tage + angemessene Nachfrist).

    • Des Weiteren werden 12 % Mahnspesen ab 2. Mahnung in Rechnung gestellt.

    • Die Lernwerkstatt unterstützt die Lernwerkstatt-Partner beim Eintreiben der Kundengelder, garantiert jedoch nicht dafür.

  1. Vermittlungsprovision

    • Der Lernwerkstatt-Partner erhält das gesamte Entgelt nach Zahlung der Kunden und muss nach Bezahlung, nach Erhalt einer Rechnung, eine dafür vorgesehene und vereinbarte Vermittlungsprovision (meist monatlich) abgeben.

    • Diese ist innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen, ansonsten werden Mahnspesen und Verzugszinsen berechnet.

  1. Beendigung

    • Der Lernwerkstatt-Partner wird auf unbestimmte Dauer für die angegebenen Schulfächer vermittelt.

    • Beidseitig kann jederzeit ohne Frist die Vermittlung kostenfrei beendet werden.

    • Aufträge können beidseitig jederzeit abgelehnt werden.

  1. Datenschutz

    • Der Lernwerkstatt-Partner ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten (z.B. Foto, Name, Alter, Ausbildung, Geschlecht usw.) im Internet veröffentlicht werden kann, welche der Vermittlung dienlich sind.

    • Kundendaten werden bei Anfrage den Lernwerkstatt-Partner mitgeteilt. Durch Anfrage/Beauftragung erklärt sich der Kunde eindeutig damit einverstanden, dass die Kontaktdaten zur Erbringung des Auftrages weitergereicht werden dürfen.

    • Die Anfrage der Kunden berechtigt die Weitergabe sensibler Daten, um den Auftrag erfolgreich abschließen zu können.

  1. Geheimhaltung

    • Die Lernwerkstatt-Partner verschreiben sich der Geheimhaltung und werden personenbezogene Daten, die Privatsphäre sowie den Datenschutz der Schüler, Eltern, Firmen etc. beachten und mit Sorgfalt behandeln. Als selbständige Trainer /Coaches sind diese mit dem Datenschutz und den geltenden Gesetzen vertraut.

    • Der Lernwerkstatt-Partner und seine Mitarbeiter werden alle Kenntnisse über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse während und nach der Vertragslaufzeit geheim halten und keinesfalls an Dritte weitergeben.

  1. Reklamation/Beschwerden

    • Bei fehlerhaften Rechnungen wenden Sie sich an die beauftragten Nachhilfelehrer/Trainer/Coach.

    • Bei Fragen, Problemen oder Wünschen stehen wir jederzeit (kostenlos) unter office@lernwerkstatt.co.at zur Verfügung.

  1. Haftung

    • Die Lernwerkstatt haftet nur, wenn ein Schaden durch die Lernwerkstatt grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist. Die Haftung von der Lernwerkstatt für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Selbständigkeit beinhaltet ein verantwortungsbewusstes Handeln sowie die Übernahme jeglicher Schadensfälle aufgrund von mangelhafter Sorgfalt.

    • Die Lernwerkstatt übernimmt keine Haftung für die Erfüllung vertraglicher und sonstiger Pflichten der Lernwerkstatt-Partner.

    • Die Lernwerkstatt kann keine Verfügbarkeit der Lehrer/Trainer/Coaches garantieren.

    • Bzgl. Rückerstattung müssen Ansprüche direkt gegenüber dem jeweiligen Lernwerkstatt-Partner geltend gemacht werden.

  1. Gerichtsstand

    • Diese AGB und sämtliche weitere Vereinbarungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht.

    • Für sämtliche Streitigkeiten der Beauftragung ist das Gericht in Linz zuständig.

Allgemeine
Geschäfts-bedingungen
für Kunden & Lehrer

Diese AGBs gelten für alle Kunden (Lehrer, Schüler, Eltern, Vereine, Unternehmen usw.) und die damit entstandenen Aufträge (Nachhilfe, Training, Coaching, Austestungen, Workshops, Kurse usw.). Sie regeln die Rechte und Pflichten der Auftraggeber (Kunden), Lernwerkstatt (Vermittler) und Lernwerkstatt-Partner (selbständige Trainer, Coaches usw). Die Bestimmungen der AGBs können von Lernwerkstatt jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden.

Vermittlung von selbständigen Trainern/Coaches, um den schulischen/beruflichen Erfolg zu gewährleisten (Nachhilfe, Coaching, Training, Workshops, Testungen usw). Wir vermitteln selbständige Nachhilfe- Mental-, Legasthenie-, Dyskalkulie-Trainer, Lebens- und Sozialberater, Montessori-Pädagogen usw. und bieten eine Plattform, um ihr Angebot Menschen in Schul- und Berufsausbildung zugänglich zu machen. Dabei können die Lernwerkstatt-Partner ihr Angebot selbst bestimmen, selbständig Nachhilfe, Coachings, Trainings, Workshops oder Kurse anbieten und auch unsere Räumlichkeiten nutzen.

  1. Tätigkeit

    • Die Lernwerkstatt bietet eine Plattform, um Nachhilfelehrer, Trainer, Coaches an Schüler, Lehrlinge, Studenten und Erwachsene in Ausbildung zu vernetzen.

    • Die Lernwerkstatt Linz vermittelt selbständige Lernwerkstatt-Partner an Schüler/Lehrlinge/Eltern/Firmen/Schulen („Kunden“) für schulischen Erfolg unter dem Gewerbe „Vermittlung von Dienst- und Werkverträgen“.

    • Unter Wissensvermittlung fällt Nachhilfeunterricht sowie Trainings (Coachings, Mentoring), z. B. Nachhilfeunterricht, Lernanalyse, Lerntechniktrainings, Konzentrationstraining, Stressbewältigung, Vorträge, Workshops, Kurse etc.

  1. Räumlichkeiten

    • Der Lernwerkstatt-Partner entscheidet selbständig mit dem Auftraggeber (Kunden) über den Ort (z.B. Online, zuhause, Lernwerkstatt, Firma usw.).

    • Räumlichkeiten in der Landstraße 79. 4020 Linz können jederzeit genutzt werden (Mo-So).

    • Gegen mögliche Bezahlung (Verrechnung der Anfahrtszeit, Verrechnung obliegt den jeweiligen Selbständigen) kann der Termin auch zuhause, in der Firma oder in sonstigen Räumlichkeiten stattfinden.

  1. Öffnungszeiten

    • Die Termine können jederzeit abgehalten werden. Räumlichkeiten werden dafür 24/7 zur Verfügung gestellt. Immer, wenn ein Kunde („Schüler, Eltern, Lehrlinge, Firmen etc.“) nachfragt und ein Trainer oder Coach Zeit hat, können Aufträge vereinbart werden.

  1. Selbständige „Trainer/Wissensvermittler/Coaches“

    • Der Lernwerkstatt-Partner ist selbstständig, muss selbst die Einnahmen versteuern und Rechnungen stellen. Wir garantieren nicht für eine monatliche Anzahl an Aufträgen.

    • Der Lernwerkstatt-Partner gestaltet den Auftrag nach eigenem Ermessen und verwendet eigene Betriebsmittel wie Bücher, Laptop, Headset, Flipcharts usw.

    • Der Lernwerkstatt-Partner entscheiden selbst, ob sie Kundenaufträge annehmen wollen. Eine Vertretung kann jederzeit organisiert werden.

  1. Abwerbeverbot

    • Kunden machen sich strafbar, wenn sie vermittelte Lernwerkstatt-Partner zu Schwarzarbeit verleiten.

    • Die Lernwerkstatt-Partner haben in einer Vermittlungsvereinbarung zugestimmt, nicht ohne Abgabe einer Vermittlungsprovision zu arbeiten, wenn der Auftrag durch die Lernwerkstatt vermittelt wurde. Dies wird mit 4.500 € pro Auftraggeber (Kunde) bestraft sowie mit beidseitiger Schadensersatzforderung.

    • Dies gilt während der gemeinsamen Arbeit, sowie drei Jahre nach Beendigung der Zusammenarbeit.

  1. Terminkoordination

    • Der Nachhilfelehrer/Trainer/Coach entscheidet gemeinsam mit dem Kunden über Dauer, Ort und Häufigkeit.

    • Die Termine sowie etwaige Terminkorrekturen werden seitens der Lernwerkstatt-Partner selbständig koordiniert. Eine Vertretung ist jederzeit möglich.

  1. Preise

    • Die Preise sind Richtwerte und können je nach Nachhilfelehrer/Trainer/Coach abweichen. Die konkreten Preise sind mit dem jeweiligen Lernwerkstatt-Partner zu vereinbaren.

    • Die Einheiten werden jeweils vom Lernwerkstatt-Partner in Rechnung gestellt.

    • Sollten anderer Preise gelten, werden diese vom jeweiligen Lernwerkstatt-Partner genannt.

  1. Absagen

    • Kurzfristig abgesagte Aufträge werden im Normalfall (egal aus welchen Gründen) verrechnet. Vereinbarte Stunden müssen im Regelfall 24 Stunden vorher abgesagt werden. Die Verrechnung obliegt dem beauftragten Selbständigen.

  1. Abrechnung

    • Die Rechnungen werden im Nachhinein vom jeweiligen Lernwerkstatt-Partner per Mail versendet.

    • Es werden keine weiteren Lernwerkstatt-Partner vermittelt, wenn die letzte Rechnung nicht bezahlt worden ist.

    • Bei fehlerhaften Rechnungen sind die Lernwerkstatt-Partner (Rechnungsabsender) selbst zu kontaktieren.

  1. Bezahlung

    • Die Lernwerkstatt-Partner beauftragen die Lernwerkstatt mit der Rechnungsversendung und unterstützen beim Mahnwesen sowie Geltendmachung ihrer Rechte. Jedoch sind die selbständigen Lernwerkstatt-Partner selbst für die Geldeintreibung hauptverantwortlich.

    • Die Lernwerkstatt überweist das gesamte Entgelt nach Bezahlung der Kunden dem Lernwerkstatt-Partner.

  1. Mahnungen

    • Die Zahlungsfrist der Rechnungen beträgt meist 14 Tage, sollte nichts anderes auf der Rechnung angeführt sein.

    • Mahnspesen der Lernwerkstatt betragen 10 € ab der ersten Mahnung (z.B. Zahlungsverzug 14 Tage + angemessene Nachfrist).

    • Des Weiteren werden 12 % Mahnspesen ab 2. Mahnung in Rechnung gestellt.

    • Die Lernwerkstatt unterstützt die Lernwerkstatt-Partner beim Eintreiben der Kundengelder, garantiert jedoch nicht dafür.

  1. Vermittlungsprovision

    • Der Lernwerkstatt-Partner erhält das gesamte Entgelt nach Zahlung der Kunden und muss nach Bezahlung, nach Erhalt einer Rechnung, eine dafür vorgesehene und vereinbarte Vermittlungsprovision (meist monatlich) abgeben.

    • Diese ist innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen, ansonsten werden Mahnspesen und Verzugszinsen berechnet.

  1. Beendigung

    • Der Lernwerkstatt-Partner wird auf unbestimmte Dauer für die angegebenen Schulfächer vermittelt.

    • Beidseitig kann jederzeit ohne Frist die Vermittlung kostenfrei beendet werden.

    • Aufträge können beidseitig jederzeit abgelehnt werden.

  1. Datenschutz

    • Der Lernwerkstatt-Partner ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten (z.B. Foto, Name, Alter, Ausbildung, Geschlecht usw.) im Internet veröffentlicht werden kann, welche der Vermittlung dienlich sind.

    • Kundendaten werden bei Anfrage den Lernwerkstatt-Partner mitgeteilt. Durch Anfrage/Beauftragung erklärt sich der Kunde eindeutig damit einverstanden, dass die Kontaktdaten zur Erbringung des Auftrages weitergereicht werden dürfen.

    • Die Anfrage der Kunden berechtigt die Weitergabe sensibler Daten, um den Auftrag erfolgreich abschließen zu können.

  1. Geheimhaltung

    • Die Lernwerkstatt-Partner verschreiben sich der Geheimhaltung und werden personenbezogene Daten, die Privatsphäre sowie den Datenschutz der Schüler, Eltern, Firmen etc. beachten und mit Sorgfalt behandeln. Als selbständige Trainer /Coaches sind diese mit dem Datenschutz und den geltenden Gesetzen vertraut.

    • Der Lernwerkstatt-Partner und seine Mitarbeiter werden alle Kenntnisse über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse während und nach der Vertragslaufzeit geheim halten und keinesfalls an Dritte weitergeben.

  1. Reklamation/Beschwerden

    • Bei fehlerhaften Rechnungen wenden Sie sich an die beauftragten Nachhilfelehrer/Trainer/Coach.

    • Bei Fragen, Problemen oder Wünschen stehen wir jederzeit (kostenlos) unter office@lernwerkstatt.co.at zur Verfügung.

  1. Haftung

    • Die Lernwerkstatt haftet nur, wenn ein Schaden durch die Lernwerkstatt grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist. Die Haftung von der Lernwerkstatt für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Selbständigkeit beinhaltet ein verantwortungsbewusstes Handeln sowie die Übernahme jeglicher Schadensfälle aufgrund von mangelhafter Sorgfalt.

    • Die Lernwerkstatt übernimmt keine Haftung für die Erfüllung vertraglicher und sonstiger Pflichten der Lernwerkstatt-Partner.

    • Die Lernwerkstatt kann keine Verfügbarkeit der Lehrer/Trainer/Coaches garantieren.

    • Bzgl. Rückerstattung müssen Ansprüche direkt gegenüber dem jeweiligen Lernwerkstatt-Partner geltend gemacht werden.

  1. Gerichtsstand

    • Diese AGB und sämtliche weitere Vereinbarungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht.

    • Für sämtliche Streitigkeiten der Beauftragung ist das Gericht in Linz zuständig.